Mieter von Objekten, welche durch die GeHUS mbH verwaltet werden, können außerhalb der Geschäftszeiten bei Gefahr im Verzug oder Anlagenausfall folgende hier genannte Havariefirmen in Anspruch nehmen.
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Mieter von Objekten, welche durch die GeHUS mbH verwaltet werden, können außerhalb der Geschäftszeiten bei Gefahr im Verzug oder Anlagenausfall folgende hier genannte Havariefirmen in Anspruch nehmen.